Leitungswasserschaden: So bist du richtig versichert

Rohrbruch, Wasserschaden, Schimmel – was die Gebäudeversicherung übernimmt und wo du aufpassen musst.

13 Min. Lesezeit
Leitungswasserschaden: So bist du richtig versichert

Leitungswasserschaden: So bist du richtig versichert

Der GAU für jeden Hausbesitzer: Du kommst nach dem Urlaub nach Hause und findest dein Wohnzimmer unter Wasser. Ein Rohr ist geplatzt, das Parkett schwimmt, an den Wänden bilden sich erste Wasserflecken. Herzlichen Glückwunsch – du hast einen Leitungswasserschaden. Allein 2022 entstanden dadurch in Deutschland Schäden von über 3,2 Milliarden Euro. Das sind etwa 1,1 Millionen Schadensfälle pro Jahr – statistisch trifft es jeden 20. Haushalt.

Leitungswasserschäden sind tückisch, weil sie oft unbemerkt entstehen und sich langsam ausbreiten. Ein winziger Riss in der Wand, ein defekter Heizungsanschluss, eine undichte Duschkabine – und schon läuft das Wasser tagelang unentdeckt hinter die Wand. Bis es durchbricht und den Schaden sichtbar macht. Dann ist's meist richtig teuer.

Die gute Nachricht: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Leitungswasserschäden – aber nur, wenn du die Spielregeln kennst. Denn zwischen dem, was du denkst, dass versichert ist, und dem, was wirklich versichert ist, liegen oft Welten. Wir erklären dir hier, wann die Versicherung zahlt, wo die Fallen lauern und wie du dich richtig schützt.

Was ist ein Leitungswasserschaden – und was nicht?

Leitungswasserschaden klingt simpel, ist aber versicherungsrechtlich ziemlich komplex. Die Definition entscheidet darüber, ob du auf deinem Schaden sitzen bleibst oder ob die Versicherung zahlt. Also aufgepasst:

Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Geräten austritt. Das Wort "bestimmungswidrig" ist der Knackpunkt. Wasser soll normalerweise IN der Leitung bleiben, nicht daneben fließen. Tut es das doch, zahlt die Versicherung.

Klassische Leitungswasserschäden:

  • Rohrbruch in der Wand oder im Boden
  • Defekte Heizungsrohre (auch Fußbodenheizung!)
  • Undichte Anschlüsse an Waschmaschine, Spülmaschine, Wasserhahn
  • Riss in der Wasserleitung
  • Frostschäden an Rohren
  • Defekte an fest installierten Geräten wie Durchlauferhitzern

Die Versicherung unterscheidet dabei zwischen dem Leitungswasser selbst und dem, was es anrichtet. Klingt kompliziert? Ist es auch. Das Wasser aus einem geplatzten Rohr ist versichert, aber das Rohr selbst meist nicht. Du bekommst also den Wasserschaden an Wänden, Böden und Möbeln ersetzt, musst das kaputte Rohr aber oft selbst bezahlen.

Was NICHT als Leitungswasserschaden gilt:

  • Regen, der durch undichte Fenster tropft
  • Hochwasser von außen (braucht Elementarversicherung)
  • Wasser aus überlaufenden Badewannen (das ist "bestimmungsgemäß")
  • Grundwasser, das in den Keller drückt
  • Schwitzwasser oder Kondenswasser
  • Schäden durch mangelnde Wartung oder Verschleiß

Die Abgrenzung ist manchmal haarscharf. Platzt ein uraltes, durchgerostetes Rohr, argumentiert die Versicherung gern mit "Verschleiß" und verweigert die Zahlung. Friert ein Rohr ein, weil du im Winter die Heizung abgestellt hast, kann das als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Hier wird's dann richtig kompliziert.

Tipp
Mach Fotos vom Schaden, bevor du aufräumst. Die Versicherung muss später nachvollziehen können, wie der Schaden entstanden ist. Ohne Beweis wird's schwierig.

Gebäude vs. Hausrat: Wer zahlt was?

Der häufigste Streit nach einem Leitungswasserschaden: Welche Versicherung ist zuständig? Wohngebäude- oder Hausratversicherung? Die Antwort entscheidet über Tausende von Euro, deshalb solltest du den Unterschied kennen.

Wohngebäudeversicherung zahlt:

  • Schäden an der Bausubstanz (Wände, Böden, Decken)
  • Fest verbaute Elemente (Fliesen, Parkett, Türen)
  • Sanitärinstallationen (Badezimmerausstattung)
  • Einbauküchen (wenn fest montiert)
  • Heizungsanlagen
  • Trocknungskosten für das Gebäude

Hausratversicherung zahlt:

  • Möbel und Einrichtung
  • Elektronikgeräte
  • Textilien (Teppiche, Vorhänge)
  • Persönliche Gegenstände
  • Vorräte und Kleidung
  • Trocknungskosten für bewegliche Sachen

Soweit die Theorie. In der Praxis wird's oft kompliziert, weil die Grenzen verschwimmen. Ist das fest verlegte Laminat noch Hausrat oder schon Gebäude? Was ist mit der Einbauküche, die gar nicht fest verschraubt ist? Hier streiten sich die Versicherungen gern – zu deinen Lasten.

Schadenposten Gebäudeversicherung Hausratversicherung
Parkett/Laminat ✅ Ja ❌ Nein
Teppichboden ✅ Ja ❌ Nein
Lose Teppiche ❌ Nein ✅ Ja
Fliesen ✅ Ja ❌ Nein
Einbauküche ✅ Meist ja ❌ Nein
Freistehende Küche ❌ Nein ✅ Ja
Türen/Fenster ✅ Ja ❌ Nein
Elektronik ❌ Nein ✅ Ja

Der Spezialfall Einbauküche: Hier gibt's den meisten Ärger. Ist die Küche fest mit der Wand verschraubt und an Wasser/Strom angeschlossen, zahlt meist die Gebäudeversicherung. Steht sie nur da und ist per Stecker angeschlossen, ist's Hausrat. Im Zweifel entscheidet die Demontage: Was ohne Werkzeug weggeht, ist Hausrat.

Achtung
Manche Versicherungen versuchen, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben. Lass dich nicht verarschen – melde den Schaden bei beiden Versicherungen gleichzeitig. Die müssen untereinander klären, wer was zahlt.

Ein weiterer Streitpunkt: Die Trocknungskosten. Nach einem größeren Wasserschaden müssen oft wochenlang Bautrockner laufen. Das kostet schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Wer zahlt? Grundsätzlich die Gebäudeversicherung für die Gebäudetrocknung und die Hausratversicherung für die Trocknung der Möbel. Aber die Abgrenzung ist oft schwammig.

Die Sache mit den Ableitungsrohren

Hier wird's technisch – aber das Verständnis kann dir viel Geld sparen. Nicht alle Rohre sind gleich, zumindest nicht für die Versicherung. Die unterscheidet streng zwischen Zu- und Ableitungsrohren. Und diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob du Geld bekommst oder nicht.

Zuleitungsrohre bringen frisches Wasser ins Haus – Trinkwasser, Heizungswasser, alles was "rein" kommt. Schäden durch defekte Zuleitungsrohre sind normalerweise versichert. Platzt also die Wasserleitung in der Küche oder das Heizungsrohr im Keller, zahlt die Wohngebäudeversicherung.

Ableitungsrohre führen gebrauchtes Wasser ab – Abwasser, Regenwasser, alles was "raus" muss. Und hier wird's kompliziert: Standard-Wohngebäudeversicherungen schließen Schäden durch defekte Ableitungsrohre oft aus. Läuft also der Keller voll, weil das Abwasserrohr gerissen ist, bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Beispiele für Ableitungsrohre:

  • Abwasserrohre von Toilette, Dusche, Waschbecken
  • Regenrinnen und Fallrohre
  • Drainage-Rohre um das Haus
  • Rohre der Kanalisation bis zur Grundstücksgrenze
  • Dachentwässerung

Das Problem: Ableitungsrohre sind besonders anfällig für Schäden. Sie werden durch Abwasser belastet, können von Wurzeln durchdrungen oder durch Frost gesprengt werden. Ein gerissenes Abwasserrohr unter dem Haus kann schnell 20.000 bis 50.000 Euro Schaden verursachen – und du zahlst alles selbst, wenn du den falschen Versicherungsschutz hast.

Tipp
Achte beim Vergleich der Wohngebäudeversicherung unbedingt darauf, dass Ableitungsrohre mitversichert sind. Gute Tarife decken das ab, billige oft nicht.

Die Rohrleitungsklausel verstehen:

Standard-Tarife versichern oft nur:

  • Rohre für Trinkwasser
  • Rohre für Warmwasser und Heizung
  • Wasserleitungen innerhalb des Gebäudes

Premium-Tarife versichern zusätzlich:

  • Alle Ableitungsrohre
  • Rohre auf dem Grundstück bis zur Straße
  • Regenfallrohre und Dachrinnen
  • Zisternen und andere Wasseranlagen

Der Aufpreis für den erweiterten Schutz liegt meist bei 20 bis 50 Euro pro Jahr – ein Bruchteil dessen, was ein Abwasserschaden kosten kann. Diese 50 Euro sind vermutlich die beste Investition in deiner Versicherungspolice.

Sonderfall Rückstau: Wenn bei Starkregen die Kanalisation überlästet ist und das Wasser durch Toilette oder Keller-Abfluss zurückdrückt, ist das kein normaler Leitungswasserschaden. Du brauchst eine spezielle Rückstau-Versicherung oder die Elementarschadenversicherung.

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Rohrbruch im Altbau: Besondere Risiken

Altbauten sind charmant – aber versicherungstechnisch ein Minenfeld. Häuser, die vor 1980 gebaut wurden, haben oft noch Rohre aus Materialien, die heute als problematisch gelten. Das führt zu besonderen Risiken, die du kennen solltest.

Die Material-Falle:

Bleirohre (bis 1973 verbaut): Extrem korrosionsanfällig, können plötzlich platzen. Viele Versicherungen schließen Schäden durch Bleirohre aus oder verlangen Aufschläge.

Stahlrohre (bis Ende der 70er): Rosten von innen, werden porös. Nach 40-50 Jahren sind sie oft so dünn, dass sie bei Druckschwankungen platzen.

Verzinkte Rohre: Die Verzinkung löst sich mit der Zeit ab, darunter rostet das Metall. Typische Lebensdauer: 25-40 Jahre.

Das Verschleiß-Problem:

Versicherungen zahlen nicht bei "normaler Abnutzung". Platzt ein 50 Jahre altes Stahlrohr, weil es durchgerostet ist, kann das als Verschleiß gewertet werden. Dann bleibst du auf dem Schaden sitzen. Die Grenze zwischen "plötzlicher Rohrbruch" und "Verschleiß" ist oft Auslegungssache – und führt regelmäßig zu Streit.

Besondere Altbau-Risiken:

Alte Heizungsrohre: Oft überdimensioniert und schwer zugänglich. Bricht hier ein Rohr, ist die Reparatur extrem aufwendig und teuer.

Fußbodenheizung in Altbauten: Wurde oft nachträglich verlegt, ohne die Bausubstanz optimal anzupassen. Rohre können durch Setzungen beschädigt werden.

Veraltete Installationen: Keine Absperrventile in jedem Raum, schwer erreichbare Haupthähne. Bei einem Rohrbruch dauert es länger, das Wasser abzustellen – der Schaden wird größer.

Baujahr Typische Rohrmaterialien Besondere Risiken Versicherung
Vor 1950 Blei, Gusseisen Korrosion, plötzlicher Bruch Oft ausgeschlossen
1950-1970 Stahl verzinkt Rostschäden nach 30-40 Jahren Verschleiß-Diskussion
1970-1990 Kupfer, erste Kunststoffe Materialermüdung Normal versicherbar
Ab 1990 Kunststoff, Edelstahl Kaum Probleme Problemlos versichert
Achtung
Wenn du einen Altbau kaufst, lass die Rohrleitungen von einem Fachmann prüfen. Viele Versicherungen wollen bei Häusern über 40 Jahren einen Rohrleitungscheck vor Vertragsabschluss.

Was du bei Altbauten beachten solltest:

  1. Rohrbestand dokumentieren: Mach Fotos der sichtbaren Rohre, notiere Material und geschätztes Alter. Das hilft bei der Schadenregulierung.

  2. Wartung protokollieren: Lass regelmäßig den Heizungsbauer kommen und dokumentiere das. Zeigt, dass du dich um die Anlage kümmerst.

  3. Modernisierung planen: Plane den Austausch alter Rohre, bevor sie kaputtgehen. Ist oft günstiger als die Notreparatur nach dem Schaden.

  4. Versicherung informieren: Melde größere Sanierungen der Versicherung. Neue Rohre können den Beitrag senken.

Schadensmeldung: Schritt für Schritt

Der Wasserschaden ist da – jetzt zählt jede Minute. Wie du die ersten Stunden nach dem Schaden managst, entscheidet darüber, wie viel Geld du von der Versicherung bekommst. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Sofortmaßnahmen (erste 30 Minuten):

  1. Wasser abstellen: Haupthahn zudrehen, bei Heizungsschäden die Heizung ausschalten. Jede Minute zählt – jeder Liter Wasser mehr bedeutet mehr Schaden.

  2. Strom abstellen: Bei größeren Wassermassen die Sicherung für die betroffenen Räume rausdrehen. Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination.

  3. Schaden dokumentieren: Handy raus und alles fotografieren, bevor du aufräumst. Die Versicherung muss später nachvollziehen können, wie groß der Schaden war.

  4. Erste Hilfe für das Gebäude: Wasser soweit wie möglich entfernen, Möbel aus dem Wasser retten. Aber: Übertreib's nicht, deine Sicherheit geht vor.

Schadensmeldung (erste 24 Stunden):

  1. Versicherung anrufen: Nicht nur eine E-Mail schicken – ruf an! Die meisten Versicherungen haben eine 24-Stunden-Hotline. Notier dir Namen und Nummer deines Ansprechpartners.

  2. Schaden schriftlich melden: Zusätzlich zum Anruf brauchst du eine schriftliche Schadensmeldung. Viele Versicherungen haben Online-Formulare.

  3. Notdienst organisieren: Bei größeren Schäden sofort einen Wasserschaden-Notdienst rufen. Die Kosten trägt meist die Versicherung, wenn's wirklich ein Notfall ist.

Was in die Schadensmeldung gehört:

  • Datum und Uhrzeit der Schadenentdeckung
  • Genaue Beschreibung, was passiert ist
  • Schadenstelle (welches Rohr, welcher Raum)
  • Erste Einschätzung der Schäden
  • Was du bereits unternommen hast
Tipp
Ruf bei größeren Schäden auch deinen Heizungsbauer oder Installateur an. Die kennen sich aus und können die Ursache oft schnell eingrenzen. Das hilft bei der Schadenregulierung.

Die ersten Tage nach dem Schaden:

  1. Sachverständigen erwarten: Bei Schäden über 5.000 Euro schickt die Versicherung meist einen Gutachter. Sei dabei, erkläre den Schadenhergang und zeige alle Schäden.

  2. Alles dokumentieren: Führe ein Schadentagebuch. Notiere alle Gespräche mit der Versicherung, alle Maßnahmen, alle Kosten.

  3. Reparaturen abstimmen: Größere Reparaturen nur nach Absprache mit der Versicherung. Sonst kann's Probleme bei der Kostenübernahme geben.

Typische Fehler vermeiden:

  • Nicht zu lange warten: Schäden müssen "unverzüglich" gemeldet werden. Nach einer Woche wird's schwierig.
  • Beweise sichern: Wirf nichts weg, bevor die Versicherung es gesehen hat. Das gilt auch für defekte Rohrstücke.
  • Folgeschäden verhindern: Du bist verpflichtet, weitere Schäden zu vermeiden. Läuft weiter Wasser und du tust nichts, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Typische Ablehnungsgründe

Die Versicherung zahlt nicht? Leider passiert das häufiger, als es sollte. Die gute Nachricht: Viele Ablehnungen sind unberechtigt und lassen sich anfechten. Hier die häufigsten Tricks der Versicherungen – und wie du dich dagegen wehrst.

Ablehnungsgrund Nr. 1: "Das ist Verschleiß, kein Versicherungsfall"

Der Klassiker bei Altbauten. Die Versicherung behauptet, das Rohr sei altersbedingt kaputtgegangen, nicht durch einen plötzlichen Schaden. Verschleiß ist nicht versichert – also zahlst du.

So wehrst du dich: Lass einen Sachverständigen das defekte Rohr untersuchen. Oft zeigt sich, dass doch ein konkretes Ereignis den Schaden verursacht hat – Frost, Druckschwankung oder fehlerhafte Installation. Diese Ursachen sind versichert.

Ablehnungsgrund Nr. 2: "Grobe Fahrlässigkeit"

Du warst im Winterurlaub und hast die Heizung abgestellt? Die Rohre sind eingefroren? Dann war's grobe Fahrlässigkeit – behauptet die Versicherung. Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zu grober Fahrlässigkeit.

So wehrst du dich: Grobe Fahrlässigkeit muss die Versicherung beweisen, nicht du. Oft reicht es, wenn du zeigen kannst, dass du dich "wie ein ordentlicher Hausbesitzer" verhalten hast. Eine Heizungstemperatur von 15 Grad ist meist ausreichend.

Ablehnungsgrund Nr. 3: "Das sind Ableitungsrohre"

Dein Keller ist vollgelaufen, weil das Abwasserrohr geplatzt ist? Standard-Versicherungen zahlen oft nicht für Ableitungsrohre. Das ist meist berechtigt, aber ärgerlich.

So wehrst du dich: Check deinen Vertrag. Manche Versicherungen schreiben "alle Rohrleitungen" – dann sind auch Ableitungsrohre mit drin. Im Zweifel hilft ein Versicherungsanwalt.

Ablehnungsgrund Nr. 4: "Zu späte Schadensmeldung"

Du hast den Schaden drei Wochen nach der Entdeckung gemeldet? Das ist zu spät, sagt die Versicherung. "Unverzüglich" steht im Vertrag.

So wehrst du dich: "Unverzüglich" heißt nicht "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern". Warst du krank oder im Urlaub, ist das eine Entschuldigung. Auch hier gilt: Die Versicherung muss beweisen, dass dir die Verspätung vorzuwerfen ist.

Ablehnungsgrund Berechtigt? Deine Chancen Was tun?
Verschleiß Manchmal 60% Sachverständiger
Grobe Fahrlässigkeit Selten 80% Beweislast liegt bei Versicherung
Ableitungsrohre Meist ja 30% Vertrag prüfen
Zu späte Meldung Selten 70% Gründe für Verspätung darlegen
Wartungsmangel Manchmal 50% Wartungsprotokoll vorlegen
Achtung
Lass dich nicht von der ersten Ablehnung abschrecken. Studien zeigen: Bei etwa 30% der zunächst abgelehnten Schadensfälle zahlt die Versicherung nach einem Widerspruch doch noch.

Wie du richtig Widerspruch einlegst:

  1. Frist beachten: Du hast meist 4 Wochen Zeit für den Widerspruch. Verpasse die Frist nicht!

  2. Schriftlich widersprechen: Ein Anruf reicht nicht. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

  3. Gründe nennen: Erkläre sachlich, warum die Ablehnung falsch ist. Belege helfen.

  4. Hilfe holen: Bei größeren Schäden lohnt sich ein Versicherungsanwalt oder Sachverständiger.

Wann sich der Streit lohnt:

Bei Schäden unter 5.000 Euro überleg's dir gut. Anwalt und Sachverständiger kosten schnell 2.000 bis 3.000 Euro – auch wenn du gewinnst. Bei größeren Schäden ist der Kampf meist die Mühe wert.

Kosten und Preisunterschiede bei Leitungswasserschäden

Leitungswasserschäden können richtig teuer werden – sowohl für dich als Eigenanteil als auch für die Versicherung. Damit du weißt, womit du rechnest, hier die typischen Kosten und was verschiedene Szenarien bedeuten.

Typische Schadenshöhen:

Ein kleiner Rohrbruch im Bad: 3.000 bis 8.000 Euro

  • Rohrreparatur: 500 Euro
  • Fliesenerneuerung: 2.000 Euro
  • Trocknungskosten: 1.500 Euro
  • Malerarbeiten: 1.000 Euro

Platze Heizungsleitung im Wohnzimmer: 15.000 bis 25.000 Euro

  • Parkett komplett erneuern: 8.000 Euro
  • Wände trocknen und neu streichen: 4.000 Euro
  • Bautrocknung 3 Wochen: 3.000 Euro
  • Möbelschäden (Hausrat): 5.000 Euro

Großer Wasserschaden durch Hauptleitung: 50.000 bis 100.000 Euro

  • Mehrere Räume betroffen
  • Estrich aufnehmen und erneuern
  • Komplette Elektrik erneuern
  • Monatelange Bautrocknung
  • Auslagerungskosten

Was kostet die Versicherung?

Die Beitragshöhe für den Leitungswasser-Schutz hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Gebäudewert Basis-Tarif Premium-Tarif Unterschied
200.000 € 180 €/Jahr 240 €/Jahr + 60 €
400.000 € 280 €/Jahr 380 €/Jahr + 100 €
600.000 € 380 €/Jahr 520 €/Jahr + 140 €

Was bringt der Aufpreis beim Premium-Tarif?

  • Ableitungsrohre mitversichert
  • Niedrigere Selbstbeteiligung (150 statt 500 Euro)
  • Erweiterte Trocknungskosten
  • Rohrleitungen auf dem ganzen Grundstück
  • Aufräum- und Entsorgungskosten
Tipp
Der Aufpreis für den erweiterten Schutz rechnet sich schon beim ersten größeren Schaden. Ein Abwasserrohrbruch kostet schnell 20.000 Euro – ohne erweiterten Schutz zahlst du das selbst.

Regionale Preisunterschiede:

Großstädte sind teurer als ländliche Gebiete, weil Handwerkerkosten und Materialpreise höher sind. In München kostet dieselbe Reparatur 30-50% mehr als in Mecklenburg-Vorpommern.

Hochwassergebiete: Wenn dein Haus in einem Risikogebiet steht, wird auch der Leitungswasser-Schutz teurer. Die Versicherung befürchtet, dass Hochwasser die Rohre beschädigt.

Spartipps für die Versicherung:

  1. Höhere Selbstbeteiligung wählen: Statt 150 Euro SB nimmst du 500 Euro – spart etwa 20% Beitrag.

  2. Sicherheitsausstattung: Wassermelder in Keller und Heizungsraum können den Beitrag reduzieren.

  3. Neubau-Rabatt: Häuser unter 10 Jahren bekommen oft Rabatte von 10-20%.

  4. Bündelung: Gebäude-, Hausrat- und Haftpflicht beim gleichen Versicherer spart oft 10-15%.

Nutze unseren Vergleichsrechner, um die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Die Unterschiede sind oft erheblich – bei gleicher Leistung zahlst du bei manchen Versicherungen das Doppelte.

Praktische Tipps: So schützt du dich vor Leitungswasserschäden

Prävention ist die beste Versicherung. Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du das Risiko von Leitungswasserschäden deutlich reduzieren. Hier die wichtigsten Tipps aus der Praxis:

Regelmäßige Kontrollen:

  1. Wasserdruck beobachten: Sinkt der Wasserdruck plötzlich, kann das auf ein Leck hindeuten. Besonders nach Frost oder bei Bauarbeiten in der Nachbarschaft aufpassen.

  2. Wasserverbrauch checken: Steigt die Wasserrechnung ohne erkennbaren Grund, läuft irgendwo Wasser weg. Moderne Wasserzähler haben oft eine Anzeige für den aktuellen Verbrauch.

  3. Rohre in Sichtweite prüfen: Einmal im Monat die sichtbaren Rohre in Keller und Heizungsraum kontrollieren. Auf Tropfen, Verfärbungen oder Korrosion achten.

Frostschutz im Winter:

  1. Temperatur halten: Auch bei längerer Abwesenheit die Heizung nicht unter 15 Grad stellen. Rohre in Außenwänden können sonst einfrieren.

Fazit

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